[1] Allgemeine Zustimmung zum [Examen ordinandorum, ⇨ 7098.2].
[2] Billigung des Abschnitts über die Trinität. Anstoß an einem im Sinne des Helvidius mißverständlichen Ausdruck.
[3] Von der Taufe hätte M. gewichtiger reden sollen.
[4.1] In der Abendmahlslehre ist M.s Übereinstimmung mit Luther, Fürst [Georg] von Anhalt, [Johannes] Brenz u.a. bekannt aus der dem Kaiser in Augsburg [1530] überreichten [bei ⇨ 1081] Apologie [BS 247f], der Confessio Saxonica [⇨ 6080] und den Sententiae veterum [⇨ 863]; daß er extreme Positionen übergeht, wird gebilligt.
[4.2] Beanstandet wird aber die gefährliche Kürze, durch die im Gegensatz zu den anderen Artikeln des Examens die namentliche Abgrenzung von Irrlehrern wie Karlstadt, Schwenckfeld und auch Calvin unterbleibt und das wörtliche Verständnis der Einsetzungsworte nicht verteidigt wird.
[4.3] Wegen der weiten Verbreitung des Examens hat M. eine große Verantwortung und sollte bei den Augsburger Formulierungen bleiben.
[5] Versicherung der Ergebenheit und Gebet.
[6] Caspar [Eberhard] wird sich mündlich über M.s Oratio [⇨ 7116.1] äußern. Der Baron [Bohuslav Felix von Hassenstein] ist abwesend. Dem [Anton] Reiß hat M. eine Freude gemacht. Math. hat dieses Schreiben mit seinen Kollegen [Caspar Franck, Bartholomäus Reibolt und Johannes Salater] abgestimmt.