M.: Aufzeichnung über Theobald Thamer für Lgf. Philipp von Hessen. Dt. - Wittenberg, [28. März] 1553

[1] Am 25. März (Gedenktag) erhielt M. durch Friedrich von der Tann den Brief des Lgf. [Philipp] von Hessen [6751] mit Beilagen. Am 26. wurde Theobald Thamer in Gegenwart von Tann, Matthias [Lauterwald] und [etwa 20] anderen angehört.

[2] M. verlangte den Widerruf von vier Irrtümern [⇨ 6775]:

[2.1] Die Lutherischen irrten.

[2.2.] Die Menschheit Christi sei das alte Gewissen, die Gottheit das neue.

[2.3] Gott werde gewisser aus den Kreaturen erkannt als aus dem offenbarten Wort.

[2.4] Er könne Gott besser aus Aristoteles erkennen als aus Luthers Bibel.

[3] Thamer legte zur Verteidigung dieser Thesen zwei Schriften vor [Apologie und De persona Christi, quare in carne venerit] und griff Luthers Rechtfertigungslehre an.

[4] M.s Entgegnung.

[5] Am 27. war Thamer krank. Am 28. rügte M. weitere Irrtümer aus Thamers Schriften.

[6] Thamers Unzugänglichkeit für M.s Ermahnungen und seine falschen Lehren.

Fundort:
K. W. H. Hochhuth: ZhistTh 31 (1861), 264-267 [H 2047]; vgl. Pol. A. Hessen 3 (1954), 338. ‒ MBW.T 23.
Datierung:
Datum: Beilage zu 6777.

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