[Fürst Georg von Anhalt an M. in Torgau]. Beilage. Dt. - [Dessau?, 6. Dezember 1552]

[1] Erster Ehefall:

[1.1] Jemand [NN] heiratete die Tochter der Schwester seiner verstorbenen Frau. Der Diaconus [NN] traute sie im Einverständnis mit dem Pfarrer [NN].

[1.2] Der Pfarrer führte sittlichen Notstand als Entschuldigung an und berief sich auf einen Präzedenzfall im Ort.

[1.3] Solche Ehen sind nach göttlichem Recht verboten.

[1.4] Es wird gefragt, wie diese Ehe und der Präzedenzfall zu behandeln sind und was mit den subjektiv unschuldigen Geistlichen geschehen soll.

[2] Zweiter Ehefall:

[2.1] [Alexius Albertus] weigert sich, einer Witwe [NN] sein Eheversprechen einzulösen, weil sie verschuldet ist.

[2.2] Der Superintendent [Theodor Fabricius] und die anderen Geistlichen von Zerbst verlangen die Eheschließung. Nachdem gütliche Ermahnung durch die weltliche Obrigkeit nichts vermochte, wurde [Albertus] vom Schöppenstuhl in Leipzig zur Einlösung des Verlöbnisses verurteilt. Anbei die Akten.

[2.3] [Albertus] verlangt ein Gutachten der Theologen.

Fundort:
Abschrift: Magdeburg SA, Außenstelle Oranienbaum, GAR 1031, p. 333-336. ‒ MBW.T 22 (erstmals publiziert).
Datierung:
Datum: Durch 6666 beantwortet, bei M. eingegangen, nachdem er 6660 abgeschickt hatte. Wahrscheinlich erst abgeschickt, als 6660 bei G. eingetroffen war. Da 6660 aufgrund der irrigen Voraussetzung, es handle sich nur um ein Verlöbnis, entschied, mußte 6663.1 als Korrektur nachgeliefert werden. Dabei wurde in § 2 ein weiterer Fall vorgelegt. — Ein Begleitschreiben wurde nicht gefunden.

Normdaten
Personen:

Fabricius, Theodor: http://d-nb.info/gnd/133682668

Georg von Anhalt: http://d-nb.info/gnd/118716891

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485