M. an Georg Spalatin [in Torgau?].
- [Wittenberg], 29. Juli 1519
[1] M. entschuldigt sich, daß er Sp. nicht früher [über die Leipziger Disputation] geschrieben hat. Jetzt können die beiden Wittenberger Juristen [Christian Beyer und Hieronymus Schurff?], die Beobachter des Streitgesprächs waren, Sp. persönlich berichten. Abfälliges Urteil über Eck. In seinem gedruckten Brief [an Oekolampad: 59] hat M. sich um Mäßigung bemüht.
[2] Über Luthers Resolutiones [zur Leipziger Disputation].
[3] Der in [58] erwähnte [Jude Bernhard] will die Psalmen-Vorlesung, die M. vor einem Jahr begonnen hat, nicht übernehmen; hebräische Grammatiker aber sind vorhanden. Sp. und dem Kf. [Friedrich] zuliebe vertritt M. also weiterhin das Hebräische.
Fundort:
CR 1, 103-105 Nr. 45 mit 3, 1266; Suppl. 6/1, 74 Nr. 70.
‒ MBW.T 1.
Nachtrag:
Regest 3: Zur hebraistischen Professur [⇨ 50.3; ⇨ 58.2] berichtet M., daß der in Wittenberg anwesende [nicht Johannes Cellarius (so im Regest Bd.1), auch nicht der Jude Bernhard (so MBW.T 1), sondern wahrscheinlich Matthäus Aurogallus (so Scheible l.c.)] die Psalmen-Vorlesung, die M. bereits begonnen hat, nicht übernehmen will. Vgl. MBW.T 1, 141; H.Scheible, Reuchlins Einfluß auf Melanchthon: Reuchlin und die Juden, hrsg. v. A.Herzig und J.H. Schoeps mit S.Rohde (1993), 134 mit Anm.88 = H.Scheible, Melanchthon und die Reformation (1996), 82.