Die Bürgermeister Peter van Sprekelsen, Jürgen Plate, Matthias Reder und Dithmer Kohl an Johannes Bugenhagen, M. und die ganze theologische Fakultät Wittenberg. Dt. - Hamburg, 23. Juli 1550
[1] Zur Verhütung von Spaltung in der Stadt bittet der Rat um ein Urteil im Streit der Hamburger Theologen um die Höllenfahrt Christi. Wie die Adressaten wissen [⇨ 5298; 5339.2], widersprach der Lehrmeinung des Johannes Aepinus zunächst nur ein Kaplan [Tilemann Epping]; nach einem Vermittlungsversuch des Rats schlossen sich ihm zwei Pastoren an [Johannes Garcaeus d.Ä. und Johannes Högelke], und der Streit griff auf die Nachbarstädte über.
[2] Das vom Rat gewünschte Stillhalteabkommen bis zur Klärung scheiterte an der einen Partei [sc. Eppings] und wurde auch in der Karwoche [30.3.-5.4.] nicht eingehalten.
[3] Auf Vorschlag des Syndikus [Johann Straub] verlangte der Rat von beiden Parteien ein Bekenntnis über ihre Auffassung vom Leiden der Seele Christi in der Hölle und klare Antworten auf beiliegende Fragen [⇨ 5844.3] mit Begründung der eigenen Ansicht zur Begutachtung durch die Wittenberger u.a.
[4] Die eine, in sich einheitliche Partei [sc. Eppings] gab keine eindeutigen Antworten und bestritt die Zuständigkeit des Rats.
[5] Bevor der Rat mit Absetzung dagegen einschreitet, fragt er die Wittenberger, ob die sich weigernde Partei dem Rat Gehorsam schuldet, oder ob der Streit auf andere Weise beizulegen ist.
Fundort:
A.Greve, Memoria Ioannis Aepini (1736), 179-184 Nr. 11 [HA1148A].
‒ MBW.T 20.