M. an Johannes Mathesius in Joachimsthal. - [Wittenberg], 23. Oktober 1549

[1] Für Ehefragen verweist M. den Math. auf eine unveröffentlichte Vorlesung über den 1. Korintherbrief von Paul Eber, da die Ansichten der Kanonisten oft absurd sind. Eine vollständige Schilderung der Fälle durch Math. hätte eine ausführlichere Antwort ermöglicht.

[2] Beilage: Gutachten über zwei Ehefälle.

[2.1] Die Kanonisten unterscheiden nicht Gesetz und Evangelium und vermischen Politisches und die Gerechtigkeit des Geistes. Scheidung ist außerhalb der [unsichtbaren] Kirche möglich gemäß Mt 19 und dem Römischen Recht. Deshalb darf die Frau des Mannes, der ihre Kinder getötet hat, einen anderen heiraten.

[2.2] Bei Geschlechtsverkehr [eines Mannes] mit mehreren [Frauen] gilt die öffentlich geschlossene Ehe.

Fundort:
CR 7, 487f Nr. 4611. ‒ MBW.T 20.
Nachtrag:
Fundorte: CR 7, 487f Nr. 4611f.

Normdaten