M.: Gutachten [für Heinrich von Einsiedel auf Gnandstein]. Dt. - [Wittenberg, 13. Juli 1549]

[0] M. hat die übersandten Schriftstücke, die Frondienste [5471], Martin Luthers und Georg Spalatins Unterricht der Gewissen [⇨ 5470] sowie die Strafe des [Gangolf] Teuermeister [5472] betreffend, gelesen.

[1] Über die Frondienste stimmt M. Luther und Spalatin zu. Grundsätzlich gilt, daß weltliche Herrschaftsverhältnisse gottgefällig sind und notwendig zur Erhaltung der Welt, ungeachtet der Unterschiede in den Staaten (Deutschland, Frankreich, Polen), ausgenommen Tyrannei.

[2] Landesordnungen soll man nicht verändern.

[3] Deshalb soll E. die alten Frondienste nicht ändern und ein gutes Gewissen haben, zumal die E. zustehenden Dienste maßvoller sind als an vielen anderen Orten.

[4] Anfechtungen können von einem irrenden Gewissen kommen.

[5] Teuermeister hat seine Strafe verdient. Zwar wollen Juristen Unzucht unter Ledigen straflos lassen, worüber zu diskutieren wäre, aber er hat auch die Sakramente verachtet, und darauf steht die Exkommunikation.

Fundort:
CR 7, 431-433 bei Nr. 4560. ‒ MBW.T 19.
Datierung:
Datum: Beilage zu 5590.
Nachtrag:
Das Jahr 1549 im Autograph.

Normdaten
Personen:

Einsiedel, Heinrich von: http://d-nb.info/gnd/119548801

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Spalatin, Georg: http://d-nb.info/gnd/118798170