[Heinrich von Einsiedel: Bericht und Anfrage an M. mit dessen Antwort vom 13. 7. 1549]. Dt. - [Gnandstein, 9. März 1549]

[1] E.s Untertan Gangolf Teuermeister, ein reicher, lediger Bauer, geriet schon vor 5-6 Jahren in den Verdacht der Unzucht mit einer verheirateten Frau, wurde von E. diskret ermahnt und zur Eheschließung aufgefordert,

[2] hatte dann ein Verhältnis mit einer armen Witwe [Katharina Frentzin] und wurde nun auch durch Richter und Schöffen ermahnt.

[3] Als das Ärgernis öffentlich wurde und die Frau ein Eheversprechen geltend machte, hat E. ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, die Ehesache aber dem Superintendenten von Chemnitz [Wolfgang Fues] und schließlich dem Konsistorium zu Meißen berichtet.

[4] Die Ergebnisse.

[5] Da der Bauer hartnäckig blieb, auch viele Jahre nicht zum Abendmahl gegangen und mit dem Pfarrer [Nikolaus Mülich] verfeindet war, setzte ihm E. eine Frist von einem Jahr, seine Güter zu verkaufen und auszuwandern.

[6] Danach von 14. 9. 1547 bis 25. 12. 1547 erneute Frist, ohne daß er seine Versprechungen einlöste.

[7] Hauptverfahren am 22. 2. 1548 mit Frist zum Verkauf bis 20. Mai.

[8] Wechsel von Beugehaft, Versprechungen und Fristen bis 25. 1. 1549.

[9] E. fragt M., ob die Strafe der Ausweisung zu streng ist.

[10] M.s Votum.

[11] Beilagen:

[11.1] Urteil des Schöppenstuhls zu Leipzig, eröffnet in Gnandstein am 10. 7. 1546.

[11.2] Konsistorium zu Meißen an E., 10. 6. 1547: Kirchenbuße für Teuermeister und Katharina Frentzin.

[11.3] Eid des Gangolf Teuermeister.

Fundort:
J. E. Kapp, Kleine Nachlese 1 (1727), 370-378 Nr. 96 [H 1066]. ‒ MBW.T 19.
Datierung:
Datum, Absender und Adressat: Beilage zu 5470.

Normdaten
Personen:

Einsiedel, Heinrich von: http://d-nb.info/gnd/119548801

Fues, Wolfgang: http://d-nb.info/gnd/1059726890

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485