[1] E.s Untertan Gangolf Teuermeister, ein reicher, lediger Bauer, geriet schon vor 5-6 Jahren in den Verdacht der Unzucht mit einer verheirateten Frau, wurde von E. diskret ermahnt und zur Eheschließung aufgefordert,
[2] hatte dann ein Verhältnis mit einer armen Witwe [Katharina Frentzin] und wurde nun auch durch Richter und Schöffen ermahnt.
[3] Als das Ärgernis öffentlich wurde und die Frau ein Eheversprechen geltend machte, hat E. ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, die Ehesache aber dem Superintendenten von Chemnitz [Wolfgang Fues] und schließlich dem Konsistorium zu Meißen berichtet.
[4] Die Ergebnisse.
[5] Da der Bauer hartnäckig blieb, auch viele Jahre nicht zum Abendmahl gegangen und mit dem Pfarrer [Nikolaus Mülich] verfeindet war, setzte ihm E. eine Frist von einem Jahr, seine Güter zu verkaufen und auszuwandern.
[6] Danach von 14. 9. 1547 bis 25. 12. 1547 erneute Frist, ohne daß er seine Versprechungen einlöste.
[7] Hauptverfahren am 22. 2. 1548 mit Frist zum Verkauf bis 20. Mai.
[8] Wechsel von Beugehaft, Versprechungen und Fristen bis 25. 1. 1549.
[9] E. fragt M., ob die Strafe der Ausweisung zu streng ist.
[10] M.s Votum.
[11] Beilagen:
[11.1] Urteil des Schöppenstuhls zu Leipzig, eröffnet in Gnandstein am 10. 7. 1546.
[11.2] Konsistorium zu Meißen an E., 10. 6. 1547: Kirchenbuße für Teuermeister und Katharina Frentzin.
[11.3] Eid des Gangolf Teuermeister.