[1] Daß der Pfarrer Leonhard Beyer seine Stelle gekündigt hat, ist den Adressaten bekannt [⇨ 5374]. Eine vom Rat vorgeschlagene Vermittlung durch die Adressaten oder das kfl. Konsistorium hat er abgelehnt. Der Rat hat aber seine Entlassung bisher verweigert.
[2] Nachdem Kf. [Moritz] von Sachsen auf dem letzten Leipziger Landtag die unter Mitwirkung der Adressaten entstandene Kirchenordnung [sog. Leipziger Interim: 5387] zur Befolgung erlassen hatte, bat der Rat seinen Pfarrer um eine Stellungnahme.
[3] Dieser lehnte sie für seine Person ab, es sei denn, der Kaiser erkläre, darüber hinaus nichts zu verlangen.
[4] Da der Rat eine solche Garantie nicht geben konnte, hat der Pfarrer seine Entlassung erzwungen und sich nach Wittenberg und danach zur Stellensuche in die Lausitz begeben.
[5] Zwei Tage danach traf der Befehl des Kf. ein, ihn zu entlassen. Der Rat teilte dies den ‚Viermeistern‛ und Ältesten mit, die nun einen Nachfolger wünschen.
[6] Die Adressaten werden um einen Personalvorschlag gebeten.