M. an Johannes Pfeffinger [in Leipzig].
- Kemberg, 20. Januar 1549
[1] M. las die fränkischen Artikel [⇨ 5414.1] mit schwindender Aufmerksamkeit. Sollte darin an Fronleichnam eine Prozession vorgeschrieben sein [Sehling 11, 328], so dürfen die Pastoren diesen Teil nicht annehmen; hier sind alle zum Bekenntnis verpflichtet, weil der Grundsatz festgehalten werden muß: es gibt kein Sakrament außerhalb des eingesetzten Gebrauchs. M. bittet, dies gegebenenfalls seinem Gutachten [5413] hinzuzufügen. Dasselbe gälte für Privatmessen. Zu den Lehrartikeln im 2. Teil [nicht bei Sehling] bemerkte M. zwar, sie könnten in ihrer Allgemeinheit angenommen werden; doch sollen die Franken ein Bekenntnis zur bisherigen Rechtfertigungslehre hinzufügen, die auch im Sinne des Kaisers sei.
[2] Der Bote ist bezahlt. M. bittet dringend um Antwort.
[3] Da Pf., [Bernhard Ziegler und Alexander Alesius] M.s Ansichten kennen, sollen sie Fehlendes berichtigen oder ihn darauf aufmerksam machen.
Fundort:
Abschrift: Zwickau RSB, Ms. LXX, f.17v-18v.
‒ MBW.T 19 (erstmals publiziert).