M.: Gutachten. - [Leipzig, vor 19. Januar 1549]

[1] Ob Adiaphora angenommen werden dürfen in der Hoffnung auf Frieden, und daß der Kaiser nicht die Pfarrer aus den [evangelischen] Gemeinden vertreibt.

[2] M. wünscht, daß der Kummer der Gemeinden nicht durch Änderungen vermehrt wird, zumal Nachgiebigkeit Ärgernis erregt, die Frömmigkeit erschlaffen läßt, Glaubenszweifel weckt und die Gegner ermutigt.

[3] Es wird auch eingewendet, Nachgiebigkeit sei zwecklos, denn der Kaiser fordert die Annahme des ganzen [Interims] und gibt sich nicht mit Adiaphora zufrieden.

[4] Dagegen unterscheidet M. zwischen Bekenntnis auf eigene Gefahr (Laurentius) und Bekenntnis unter Gefährdung anderer. Das private Bekenntnis ist freigestellt.

[5] Doch soll es ein Zeugnis für die Wahrheit sein und nicht ohne Not abgegeben werden.

Fundort:
Abschriften: Cambridge, Corpus Christi College, Ms. 113, p. 231f [von Christoph Söll]; Merseburg ZSA, Rep. 13 Nr. 5a2, Fasz. 2, f. 152r-v; München SB, clm 938, f. 127v-129r; ebd. clm 26719, f. 95r-96r (es folgt MBW 5409); Straßburg StA, AST 183, f. 214r-216r; Wolfenbüttel HAB, Cod. Guelf. 12.9 Aug. 2o, f. 90r-91r [von Johannes Wigand]; Wien ÖNB, Cod. 9737h, f. 33r-v (es folgt MBW 5409). ‒ MBW.T 19 (erstmals publiziert).
Nachtrag:
Weil § 1 als Üs. des Gutachtens anzusehen ist, wird in der Edition § 2 zu § 1, die folgenden Paragraphen verschieben sich entsprechend. Datum: Inhaltliche und wörtliche Parallelen mit 5409, das auch in der Überlieferung mit 5408 verbunden ist, erweisen 5408 als Vorarbeit zu 5409, das inhaltsreicher und klarer aufgebaut ist.

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