M. an Johannes Spangenberg und die anderen Geistlichen in Eisleben.
- [Wittenberg], 13. Januar 1549
Statt einer schriftlichen Anfrage wäre besser einer der Kollegen Sp.s gekommen, dann hätte ihm M. die Verhandlungen [des Leipziger Landtags, ⇨ 5386ff] erläutern können. Sogar der [kursächsische] Hof kann bezeugen, daß der Artikel über die Ölung [5387.9] ohne Billigung der [Theologen] eingefügt wurde. Daß die Ölweihen der bischöflichen Agenden magisch und gottlos sind, haben M. und die [anderen Theologen] in den Beratungen immer vertreten. Die diesen Artikel einfügten, wollten dem durch den Zusatz „ohne Aberglauben“ begegnen. Für M. gehört er zu den unverglichenen Artikeln, über die noch mit den Bischöfen [Julius Pflug von Naumburg und Johann VIII. von Meißen] verhandelt werden muß. Daß das [sog. Leipziger Interim] mehrere Verfasser hat, ist am Stil ersichtlich. M. und die [anderen Theologen] werden immer das reine Evangelium lehren und bekennen. M. schickt Sp.s [Anfrage] zurück.
Fundort:
CR 7, 309f Nr. 4463; G. Buchwald: ZWL 5 (1884), 52 Nr. 9 [H 2283].
‒ MBW.T 19.