M. an Johannes Mathesius [in Joachimsthal].
- [Wittenberg], 10. November [1547]
[1] Die Kirchengemeinden werden von Bischöfen und Königen unterdrückt. Die Entscheidung der [Wittenberger Theologen], daß der Mann [⇨ 4956] wieder heiraten darf, wird von Kg. [Ferdinand] nicht hingenommen werden. Die Behörden werden dem Pfarrer [von Tabor, NN] nicht erlauben, in dieser Ehesache tätig zu werden, und schließlich wird er selbst davor zurückschrecken.
[2] Wenn jenem Mann dennoch geholfen werden soll, muß Math. den Pfarrer ermutigen, die Zitation auszuhängen. Da die Bischöfe die Kirchengerichte nicht richtig ausüben, müssen die Pfarrer den Gewissen helfen.
[3] Die Tyrannei wird härter und wird von reaktionären Hofräten unterstützt. Gebet für die Kirche.
Fundort:
CR 6, 723f Nr. 4067.
‒ MBW.T 17.
Datierung:
Jahr wie die Beilage 4956, was durch § 2 gestützt wird. Überbringer ist Johannes Krüginger (⇨ 4939.3), der am 9. 11. 1547 in Wittenberg als Hofprediger des Gf. Lorenz Schlick in Luditz ordiniert wurde, vgl. E. Kroker, Luthers Tischreden in der Mathesischen Sammlung (1903), 22-25; WO Nr. 906 (Krieginger).