[1] Der Kf. dankt für die Wittenbergische Reformation [3793]. Er hat sie wie auch die Stellungnahme [3794] zu dem [von Bucer] im Straßburger Gutachten vorgeschlagenen Handeln auf dem Wormser Reichstag dem Lgf. [Philipp] von Hessen zwecks Koordination der [protestantischen] Räte in Worms zugeschickt [am 24.1.1545: Ch.G.Neudecker, Merkwürdige Aktenstücke (1838), 398-401 (H1734a]).
[2] Der Lgf. hat beides seinen Theologen [Adam Krafft, Justus Winter, Dionysius Melander, Johannes Kymeus, Balthasar Raid, Johannes Kotzenberg, Johannes Lening] zur Beurteilung [CR 5, 674-676 Nr. 3134] vorgelegt und auch deren Zustimmung zu seinen eigenen Beanstandungen [CR 5, 672-674 Nr. 3133] eingeholt. Beide Schriftstücke anbei.
[3] Der Kf. regte zur Verbreitung bei Ausländern eine lateinische Übersetzung der Wittenbergischen Reformation und Drucklegung in beiden Sprachen an. Die Beanstandungen des Lgf. sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden,
[4] wobei die Frage der ungetauft verstorbenen Kinder [CR 5, 673 in Nr. 3133] als nicht schriftgemäß keinesfalls in die Wittenbergische Reformation aufgenommen werden darf.
[5] Die lateinische Übersetzung ist nicht eilig [⇨ 3837]; es darf ein anderer damit beauftragt werden, M. behält aber die Verantwortung.
[6] Zuvor wird der Bericht der Räte in Worms erwartet.