M. an Friedrich Myconius in Gotha.
- [Wittenberg], 18. Januar [1545]
[1] Luther las Myc.s Brief [an M.] über den Vorschlag des Franz [Burchard] und billigte Myc.s Bemühen.
[2] Unmittelbar vor dessen Eintreffen war die [»Wittenbergische Reformation«: 3793] an Kf. [Johann Friedrich von Sachsen] geschickt worden, obwohl bekannt war, daß auf dem [Wormser] Reichstag keine Religionsverhandlungen stattfinden würden, weil Papst [Paul III.] es dem Kaiser verboten und das Konzil erneut nach Trient einberufen hat [⇨ 3797.2]. In diesem umfassenden Gutachten über das Kirchenregiment, das dem Kf. zu mild sein dürfte, werden die Bischöfe nicht auf die alten Kanones, sondern auf Gottes Wort verpflichtet, das sie freilich nicht annehmen werden; doch dann könnten sie ihre weltliche Macht behalten. Gebet für die Kirche.
[3] [Lgf. Philipp von Hessen] versprach seine Hilfe für [Hieronymus] Baumgartner [3786]. Der Gothaer Student [NN] wird nach Franken geschickt. Beiliegenden Brief M.s soll Myc. nach Arnstadt weiterleiten. Heinrich [NN] schickte das Geld nicht.
Fundort:
CR 5, 657f Nr. 3120.
‒ MBW.T 14.
Datierung:
Jahr aus den Parallelen. Das am Anfang erwähnte consilium D. Francisci dürfte die in dessen Schreiben an Myc. vom 1. 1. 1544 behandelte Geldangelegenheit sein: H. Ulbrich, Friedrich Mykonius (1962), 79f Nr. 347 d; Burchard bat Myc., dafür zu sorgen, daß er das ihm seit drei Jahren vorenthaltene Geld aus Gothaer Pfründen, das er seinerseits zum Unterhalt von Studenten verwendet, erhält, wobei er zustimmend erwähnt, daß Johannes Portunus Zahlungen an M. und [die Erben des] Johannes Mantel geleistet hat. Am 4. Mai bedankt er sich aus Worms bei Myc. für dessen Vermittlung: l. c. 81 Nr. 401 a. M.s Fortsetzung „Tunc autem“ scheint allerdings anzudeuten, daß es sich um einen Vorschlag bezüglich der Religionsverhandlungen handelte. Doch ist nicht einzusehen, warum ein solcher via Myc. an die Wittenberger gelangen sollte, und in Burchards erhaltenen Briefen steht nichts derartiges.