M. an Andreas Kegel [in Hettstedt?]. - [Wittenberg], 26. April [1544?]

[1] Aus K.s Bericht formuliert M. drei Fragen und

[2] antwortet, die Frau [NN] hätte wegen der verheimlichten Geburt vor ihrer Heirat bestraft werden sollen, nun da sie reumütig ist, nicht mehr, um ihre Ehe nicht zu gefährden; der Tod des Kindes soll nicht mehr untersucht werden; ihre Ehe ist gültig.

[3] Unbeschadet grundsätzlicher Strenge soll man unabänderliche Fehler ruhen lassen.

Fundort:
CR 5, 751f Nr. 3183. ‒ MBW.T 13.
Datierung:
Datum: 26. ist besser bezeugt als 28. Pezel hat unter dem Jahr 1545 einige eherechtliche Gutachten aus verschiedenen Jahren zusammengestellt, darunter 3538; er kann also nicht als Zeuge für das Jahr 1545 in Anspruch genommen werden. Da der als Magister bezeichnete K. diesen Grad im Januar 1537 erwarb und am 5. 8. 1550 starb (vgl. WAB 10, 70 Anm. 1), kommen alle diese Jahre in Betracht. Wahrscheinlich aber stammt K.s Anfrage aus der Zeit, als er in der Gemeindearbeit tätig war. Nachdem ihn M. am 22. 8. 1538 für den Schuldienst in Erfurt empfohlen hatte (2080), wird er 1541 als Diaconus seiner Vaterstadt Hettstedt erwähnt (WAB l. c.). Im Sommer 1545 studierte er in Leipzig, um dann 1546 Schulrektor in Eisleben zu werden. Da die Jahre 1541 und 1543 (wie auch 1547 und 1548) wegen M.s Abwesenheit mit Sicherheit ausscheiden, könnte 3538 mit einiger Wahrscheinlichkeit 1542 oder 1544 geschrieben sein.

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