M. an Erasmus von Rotterdam [in Basel]. - [Wittenberg], 30. September 1524

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[1] M. pflichtet des E. Kritik an dem Benehmen gewisser „Evangelischer“ bei. Luther hat mit diesen aber nichts zu tun.

[2] E. und Luther differieren zwar in der Frage der Willensfreiheit, jedoch in der Beurteilung der Zeremonien stimmen sie weitgehend überein.

[3] E. möge sein Urteil über Luther und dessen Lehre nicht von Toren beirren lassen. Luther ist, unbeschadet des Streits mit dem Papst, gegen Aufruhr und bekämpft die [Karlstadtianer].

[4] M. mißbilligt, daß E. in seine Liste der Bösewichter auch Oekolampad und ähnliche aufgenommen hat. M. selbst kann aus Gewissensgründen Luthers Lehre nicht verurteilen.

[5] E.s Schrift über die Willensfreiheit [⇨ 343] ist in [Wittenberg] gelassen aufgenommen worden. Luther wird in seiner Erwiderung sich einer ebenso maßvollen Haltung wie E. befleißigen. E. soll nun seinerseits die Situation nicht verschärfen.

[6] M. versichert E. seiner Diskretion. [Wilhelm] Nesens Tod. Gruß von Luther. E. möge die Streitreden des Aischines [gegen Ktesiphon] und Demosthenes [Kranzrede] übersetzen.

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Fundort:
CR 1, 674-676 Nr. 289; Allen 5, 553-555 Nr. 1500; Suppl. 6/1, 256f Nr. 360; MSA 7/1, 204-209 Nr. 91. ‒ MBW.T 2.
Nachtrag:
Regest § 3: Luther ... bekämpft neuerdings [Thomas Müntzer (nicht: die Karlstadtianer)]. Ausführlich hierzu MBW.T 2, 180.

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