M. an Johannes Lang in Erfurt. - [Wittenberg], 21. Februar [1543]

Der Basler Drucker [Johannes] Oporinus muß dafür büßen, daß er den Druck des Epiphanios [⇨ 3075.2] verschob: der Rat der Stadt Basel verbot den Verkauf des inzwischen gedruckten Koran [⇨ 2973] und warf Oporin ins Gefängnis. Nach seiner Freilassung wird er den Epiphanios drucken [⇨ 3639]. L. wird seinen Codex zurückerhalten. Die Fürsten sollten sich an der Wissenschaftsfreundlichkeit Alexanders des Großen ein Beispiel nehmen. Gruß an [Georg] Sturtz.

Fundort:
CR 5, 45 Nr. 2643. ‒ MBW.T 12.
Datierung:
Jahr aus den Parallelen; vgl. auch Luthers Briefwechsel mit dem Rat der Stadt Basel vom 27. Oktober und 8. Dezember 1542: WAB 10, 160-163 Nr. 3802 und 217-219 Nr. 3823.
Nachtrag:
Zum Regest: ... wird er den Epiphanius drucken [⇨ 3639]

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