M. an Christoph Hoffmann in Jena. - [Wittenberg], 17. Dezember [1542 oder 1543]

[1] Obwohl die von H. gestellte Frage [nach der Gültigkeit mit Wein vollzogener Taufen] nicht neu ist [⇨ 2995], wurde sie von Luther, [Bugenhagen], Cruciger und M. sorgfältig beraten.

[2.1] H. soll in der Predigt die Frauen vor unnötigem Taufen warnen,

[2.2] sie aber auch für Nottaufen unterweisen,

[2.3] die Gemeinden gegen die Wiedertäufer wappnen

[2.4] und das Taufen mit Wein unterbinden.

[3] Luther und [Bugenhagen] sind damit einverstanden, daß H. das mit Wein getaufte Kind noch einmal öffentlich tauft, doch ohne Exorzismen.

[4] Falls aber mehrere solche Fälle auftreten, wäre neu zu beraten, da sowohl Zweifel wie der Verdacht der Wiedertäuferei verhindert werden müssen.

Fundort:
CR 4, 918 Nr. 2594. ‒ MBW.T 11.
Datierung:
Jahr: Nach 2995, denn damals trat Luther noch unbedingt für die Gültigkeit der Weintaufe ein, während er sich jetzt nach neuen Beratungen M.s Empfehlung der Wiederholung durch den Pfarrer anschloß. Anscheinend liegt 2995 noch nicht allzulange zurück. Doch könnte 3111 auch im Jahr 1543 geschrieben sein. Im Juni 1544 wurde H. dann Hofprediger. Abgesehen von der Relation zu 2995 scheiden alle Jahre vor 1541 aus, weil vor seinem Weggang nach Halle gewiß auch Jonas an der Beratung teilgenommen hätte. Im Dezember 1540 war M. in Worms, 1537 und 1538 Bugenhagen in Kopenhagen. Vor 1536 war H. in Herzberg/Elster.

Normdaten
Personen:

Bugenhagen, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118517287

Cruciger, Caspar: http://d-nb.info/gnd/118670646

Hoffmann, Christoph: http://d-nb.info/gnd/119712016

Jonas, Justus: http://d-nb.info/gnd/118712926

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485