M. an NN. - [Wittenberg, Juni? 1542]

[1.1] Ein ähnlicher Fall wie der von NN vorgetragene ereignete sich im vergangenen Jahr in [Wittenberg]: Eine Frau taufte versehentlich ein Kind mit Wein. Der Vater [Melchior Kling] wandte sich an Luther und den Pfarrer [Johannes Bugenhagen] mit der Bitte um Wiederholung.

[1.2] Diese wurde wegen Gültigkeit der mit den richtigen Worten vollzogenen Taufe abgelehnt.

[1.3] Dennoch ließ der Vater das Kind in seinem Haus durch einen Geistlichen [NN] aus einer Nachbargemeinde noch einmal taufen, was der Pfarrer [Bugenhagen] duldete. Man befürchtete den Verdacht der Wiedertäuferei.

[2] M. jedoch rät, das mit Wein getaufte Kind nochmals öffentlich mit Wasser zu taufen, um diese häufigen Vorfälle zu mißbilligen, und weil die Taufe ein öffentlicher Akt ist [⇨ 3111].

Fundort:
CR 10, 104f Nr. 7096; dazu MSA 7/2, 143 Anm. a. ‒ MBW.T 11.
Datierung:
Datum: Der Fall Kling wurde an Luthers Tisch erörtert, nachdem Jakob Propst aus Bremen zu Besuch gekommen war (WATR 5, 158 Nr. 5446 und 416 Nr. 5983). Da Propst am 14. Juni 1542 ankam (WATR 4, 523ff Nr. 4805), kann es sich nicht um ein Kind aus der am 30. 11. 1541 geschlossenen zweiten Ehe Klings (⇨ 2855) handeln, sondern offensichtlich um die Nottaufe des Kindes, an dessen Geburt Klings erste Frau am 12. 2. 1541 gestorben war. Eine mögliche frühere Geburt ist zwar nicht völlig auszuschließen, aber unwahrscheinlich. Damit ist das Jahr 1542 für M.s Brief sicher. Vermutlich ist Luthers Tischgespräch durch die mit MBW 2995 beantwortete Anfrage ausgelöst worden.

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