M. an [Caspar Borner? in Leipzig]. - [Wittenberg, 25. Juli 1542]

[1] M. vergleicht die Zusammengehörigkeit der Schulen mit der Einheit der Gemeinden in der Kirche und versichert seine Hilfsbereitschaft gegenüber der [Universität Leipzig].

[2] M. hat [Georg Joachim] Rheticus brieflich aufgefordert, der [Universität Leipzig über seine Berufung] zu antworten, enthält sich selbst aber jeder Einflußnahme.

[3] M. entschuldigt sein Versäumnis bezüglich des Gothaer Studenten [NN] mit Überlastung und Trauer und verspricht, an Friedrich Myconius und den Rat von Gotha zu schreiben.

[4] Die zwei angekündigten Studenten hat M. noch nicht gesehen.

[5] M. bittet, dem [Georg von] Komerstadt seine Verehrung zu übermitteln. Dem von B. empfohlenen Studenten wird er helfen.

Fundort:
CR 4, 933f Nr. 2607. ‒ MBW.T 11.
Datierung:
Das Datum muß, da die Vorgänge § 3 und § 4 nicht ermittelt sind, nur aus § 2 bestimmt werden. Allenfalls § 5 läßt erkennen, daß dieser Brief vor 7. 10. 1542 (3059), der ersten direkten Kontaktaufnahme mit Komerstadt, geschrieben ist. Rheticus hatte sich schon Anfang Mai 1542 um die Leipziger Professur beworben (⇨ 2953.1), war aber dann nach Nürnberg und Feldkirch gereist (vgl. K. H. Burmeister, Georg Joachim Rhetikus 1, 1967, 77-80). Am 25. Juli erwähnt M. gegenüber Camerarius, daß er ihn brieflich zu einer Entscheidung aufgefordert hat (⇨ 3013.1, wo statt des schon bei Cam. verdruckten ,nobis', das neben ,mihi' unangebracht ist, ,uobis' zu konjizieren ist), und gebraucht dabei ähnliche Worte wie in 3012.2. Der Satz aus § 3 „Vestram vobis tranquillitatem gratulor et perpetuam esse opto“ kommt zwar sinngemäß zu verschiedenen Zeiten vor, hat aber in 3014.2 eine nahezu wörtliche Entsprechung (Vestram vobis tranquillitatem in Aristocratia gratulor), dürfte also ebenfalls an diesem 25. 7. 1542 geschrieben sein. Der Adressat ist an der Universität Leipzig, das geht aus § 2 eindeutig hervor, und auch § 5 schließt die von einer Abschrift gebotene Universität Frankfurt/Oder aus. Irrig ist aber auch das von einer Breslauer Handschrift gebotene ,Joachim', womit nur Camerarius gemeint sein kann. Erweckt schon die von den übrigen Camerariusbriefen abweichende Art der Überlieferung Verdacht, so läßt sich 3012 in der dichten Reihe der erhaltenen Briefe schlecht unterbringen, und inhaltlich ist der grundsätzliche § 1 angesichts der engen brieflichen und persönlichen Kontakte zu Camerarius unmotiviert. Vor allem aber müßte man dann zwei Briefe M.s an Rheticus annehmen, zuerst eine Aufforderung, den Wittenbergern zu antworten (⇨ 3013.1 ohne die Konjektur), wenig später eine weitere Aufforderung, den Leipzigern zu antworten, beide mit fast denselben Worten an Camerarius gemeldet. Viel wahrscheinlicher ist der Adressat ein anderer Leipziger Professor, und dann wohl der aktivste Organisator der Universität Caspar Borner, mit dem M. diesbezügliche Kontakte hatte (⇨ 2953.2; ⇨ 3048.3). Der 3017.3 erwähnte Brief an Ludwig Fachs kann 3012 nicht sein, denn in jenem geht es um eine Beurteilung der neuen Statuten (⇨ 3013.2).

Normdaten
Personen:

Borner, Caspar: http://d-nb.info/gnd/116255498

Fachs, Ludwig: http://d-nb.info/gnd/125009496

Komerstadt, Georg von: http://d-nb.info/gnd/117737437

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Myconius, Friedrich: http://d-nb.info/gnd/118735454

Rheticus, Georg Joachim: http://d-nb.info/gnd/119499215