[1] M. schreibt Musc., den er während seiner Anwesenheit [bei ⇨ 2688] schätzen lernte, aus wichtigem Grund:
[2] Es muß über die Annahme des [Regensburger Buches, ⇨ 2705.2.2] entschieden werden, das die [evangelische] Lehre verfälscht. Diese von [Johannes] Gropper ausgedachte Täuschung wurde von einigen [vor allem Bucer] dem [Lgf. Philipp] von Hessen zur Annahme empfohlen [⇨ 2733].
[3] Dadurch kam es zu den [Regensburger] Verhandlungen, an denen M. teilnehmen mußte, u.a. weil er als Verehrer des Lgf. bekannt ist.
[4] Da der Augsburger Rat voraussichtlich seine Geistlichen über die Annahme befragen wird, schickt M. sein Gutachten [2738].
[5] Luther wird niemals zustimmen, und auch die übrigen [Schmalkaldischen] Bundesgenossen werden notfalls einen Alleingang Hessens und Straßburgs in Kauf nehmen. Eine Gesandtschaft des [Kf. Joachim II.] von Brandenburg befragte Luther über die unverglichenen Artikel, namentlich über die Transsubstantiation [⇨ 2696]. Er kannte das Buch noch nicht, billigte aber die ihm von M. [2719] zugesandten Antworten mit [2713].
[6] M.s Entgegenkommen geht trotz Gefahr eines Bürgerkriegs nur so weit, wie es die Wahrheit zuläßt.
[7] Beiliegendes Buch des [Johannes] Eck [Auctuarium ad Enchiridion de privatis missis. Ingolstadt, 4.4.1541] zeigt, daß keine Verständigung möglich ist.