Justus Jonas, Johannes Bugenhagen, Caspar Cruciger, M. [Vf.], Nikolaus von Amsdorf, Nikolaus Scheubel, Antonius Corvinus, Johannes Kymeus, Balthasar Raid, Martin Bucer, Erasmus Sarcerius (in Abwesenheit) und Johannes Timan: Gutachten [für den Schmalkaldischen Bund]. Dt. - [Schmalkalden, 9. März 1540]

Über die Verwendung der Kirchengüter.

[1] Die Verantwortlichkeit der Obrigkeiten für Kirchen und Schulen.

[2] Nach der Reformation einer Pfarrei verbleiben die Pfarrgüter der Kirche. Deren Mangel muß die Obrigkeit ausgleichen.

[3] Die Besoldung aus Pfründen ist an das Amt, nicht an die Person gebunden.

[4] Landsässige Stifte und Klöster unterstehen der weltlichen Obrigkeit.

[5] Ihre Güter müssen primär für Kirchen, Schulen, Armenpflege verwendet werden. Nur der Rest kann den Obrigkeiten zufließen. Die Einsetzung von Wirtschaftsverwaltern mit landständischer Verantwortlichkeit wird empfohlen.

[6.1] Die Güter der freien Kollegiatstifte in großen Städten wie Straßburg, Augsburg, Konstanz, Bremen, Magdeburg, auch Frankfurt/[Main], Esslingen, Hamburg, Braunschweig, Memmingen u. a., sollen vornehmlich den Pfarreien, Schulen und Armen dieser Städte zugutekommen, der Rest den Dörfern und dem Adel.

[6.2] Die Enteignung darf gewaltsam geschehen. Das kaiserliche Patronatsrecht ist verwirkt (Laurentius, Ambrosius), die Auffassung des Kammergerichts irrig.

[7] Schluß.

Fundort:
CR 4, 1040-1046 Nr. 1532; Bds. 142-146 Nr. 193. ‒ MBW.T 9.
Datierung:
Datum laut Cruciger an Friedrich Myconius, 10. 3. 1540: Bds. 147f Nr. 195. Wahrscheinlich mit 2392 übergeben. Daß 2391 nicht zum Bundestag von 1537 gehören kann, geht gegen CR 4, 1040 eindeutig aus den Namen der Unterzeichner hervor (⇨ 1851f).
Nachtrag:
Fundorte: Bucer-DS 9/1 (1995), 79-90 Nr. 4B.

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