Kf. Johann Friedrich von Sachsen: Antwort an Christoph Mont, den Gesandten des Kg. Heinrich VIII. von England. Lateinische Übersetzung von M. [am 21. in Wittenberg]. - Hummelshain, 16. September 1539

[1] Gruß.

[2] Zurückweisung der Schuld am Scheitern der Bündnisverhandlungen.

[2.1] Die Gesandten des Kf. und des Lgf. Philipp von Hessen [⇨ 2187f] hatten keine Vollmacht für eine gegenseitige Verpflichtung in allen Fällen, da mit einer solchen Forderung nicht gerechnet wurde,

[2.2] und wenn Christoph Mont und [Thomas Paynell] dies in Frankfurt/[Main] mitgeteilt hätten [⇨ 2181], so wäre die Gesandtschaft unterblieben, denn schon gegenüber dem Bf. von Hereford [Edward Fox] und [Nicholas Heath] wurde klargestellt, daß ein Bündnis gemeinsame Lehre zur Voraussetzung hat, und daß [der Schmalkaldische Bund] nicht in die internationalen Konflikte des Kg.s verwickelt werden darf [⇨ 1722].

[2.3] Der Verdacht, der Kg. selbst wolle das zuerst von ihm angestrebte Bündnis nicht mehr,

[2.4] wird durch das [Sechs-Artikel-Gesetz vom 28. 6. 1539] bestätigt, das die Lehre der CA verdammt, und das schon in der Beratung war, als Mont in Frankfurt verhandelte.

[2.5] Eine Vollmacht zum Abschluß durch die Gesandten hätte auch den diplomatischen Gepflogenheiten widersprochen.

[3.1] Das Zutrauen zum Kg. war so groß, daß die Nachricht von jenem Gesetz erst geglaubt wurde, als ein gedrucktes Exemplar vorlag.

[3.2] Die Beschwichtigungen Monts überzeugen nicht, sondern dieses Gesetz verfälscht die Glaubensgerechtigkeit und unterwirft England faktisch wieder dem Papst.

[3.3] Deshalb kann vom Kg. im Kriegsfall kein Schutz erwartet werden, und die deutschen Theologen dürfen gegen jenes Gesetz polemisieren.

[4.1] Um des Gewissens willen mußte dies gesagt werden.

[4.2] Im weltlichen Bereich wird das Wohlwollen des Kg.s weiterhin begehrt,

[4.3] und die persönliche Wertschätzung Monts ist nicht gemindert.

Fundort:
Abschrift: Weimar SA, Reg. H, pag. 260 Nr. 111 vol. 1, f. 159v-165r. ‒ MBW.T 8.
Datierung:
Datum: Der in der deutschen wie in der lateinischen Fassung überlieferte 16. dürfte das Datum der Ausfertigung auch für 2272 sein, denn M. machte die Übersetzung laut 2281.1 am 21., gewiß befehlsgemäß unmittelbar nach Empfang von 2272. Jedenfalls wurde die deutsche Fassung von 2278 am 17. von Hummelshain nach Weimar geschickt, von wo sie an Mont, der anscheinend am 9. bzw. kurz davor beim Kf. war und dann zum Lgf. weiterreiste, weitergeleitet wurde. Die lateinische Fassung wurde erst am 27. nach Kassel geschickt. Vgl. Mentz, Johann Friedrich 2, 208 Anm. 1; F. Prüser, England und die Schmalkaldener (1929), 201f.

Normdaten
Personen:

Fox, Edward: http://d-nb.info/gnd/130929786

Heath, Nicholas: http://d-nb.info/gnd/131796089

Heinrich VIII. von England: http://d-nb.info/gnd/118548204

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Mont, Christoph: http://d-nb.info/gnd/1068771844

Paynell, Thomas: http://d-nb.info/gnd/1142830608

Philipp von Hessen: http://d-nb.info/gnd/11859382X