M., Friedrich Myconius und Martin Bucer: Gutachten [für Kf. Johann Friedrich von Sachsen und die anderen Schmalkaldischen Bundesgenossen in Frankfurt/Main]. Dt. - [Frankfurt/Main, 4./5. April 1539]

[1] Wenn die Einschränkung auf die derzeitigen Evangelischen bleibt, gilt das in [2178] Gesagte. Der Nürnberger Frieden [vom 23. 7. 1532] hat diese Einschränkung nicht.

[2] Die Ausdehnung des Bündnisverbots auf den Nürnberger Frieden [in Pol. Corr. Straßburg 2, 589 Beilage § 2] ist eine Verschlechterung. Die [politische Frage] des Könnens oder Wollens ist von den Theologen nicht zu erörtern. Die Erwähnung des status quo ist gefährlich.

[3] Die Anhänge [Pol. Corr. Straßburg 2, 592 Anm. 1] ändern nichts oder sind widersprüchlich.

Fundort:
CR 3, 690f bei Nr. 1796. ‒ MBW.T 8.
Datierung:
Datum: Wie 2178 überliefert. § 3 bezieht sich auf die vier Klauseln, welche die Vermittler am 4. April zur Beseitigung des in 2178 erörterten Anstoßes vorlegten, worauf die Schmalkaldener am 5. spät abends antworteten; vgl. Pol. Corr. Straßburg 2, 592f Nr. 602.
Nachtrag:
Fundorte: Bucer-DS 9/1 (1995), 55-62 Nr. 2A mit S. 53f.

Normdaten
Personen:

Bucer, Martin: http://d-nb.info/gnd/118516507

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Myconius, Friedrich: http://d-nb.info/gnd/118735454

Orte:

Frankfurt/Main: http://www.geonames.org/2925533