M.: Denkschrift. - [Wittenberg, Januar/Februar] 1522
[1] Über Messe und Abendmahl: Der Opfergedanke widerspricht der Gerechtigkeit des Geistes; die Zeremonien können jedoch beibehalten werden [Adiaphora]. Das Gebot der utraque species ist dispensabel.
[2] Über die Heiligenbilder: Als Götzen sind sie nichts, und die Gemeinde kann sich auch in Tempeln versammeln, denn die Gerechtigkeit des Geistes ist nicht an Ort und Zeit gebunden.
[3] M. setzt sich für Mäßigung ein, bejaht aber die Abschaffung der Bilder wie die erfolgte Spendung des Laienkelchs, weil ein Ärgernis für das der christlichen Freiheit unerfahrene Volk beseitigt werden muß.
Fundort:
Bds. 15f Nr. 25f; N. Müller: ARG 6 (1908/09), 438 Nr. 85 [H 3056] = Die Wittenberger Bewegung 2(1911), 183 [H 3102].
‒ MBW.T 1.
Datierung:
Datum und Adressat: Von Bubenheimer: ZSRG KA 59 (1973), 293 Anm. 103 als ‚persönliche Stellungnahme‛ (nicht Thesen) erkannt und auf 216.6 bezogen. Unbeschadet dessen kann diese klärende Niederschrift im akuten Ringen um die Wittenberger Kirchenordnung des 24. 1. 1522 entstanden sein.
Nachtrag:
Vgl. Wetzel (wie oben zu 173), Anm. 149-152.