[0] Obwohl ihm C.s Brief [1887] recht wirr erschienen ist und er es bedauert, daß sein Gevatter C. die Differenzen nicht mündlich bereinigt hat, antwortet M. auf zwei besonders schwere Beschuldigungen:
[1.1] M. hat die [lutherische] Lehre nie verspottet; ein von ihm zitierter Ausspruch [Albrecht] Dürers [über die Uneinigkeit der Lutheraner] wird von C. hochgespielt.
[1.2] Schädliche Lehrmeinungen weist er jedoch zurecht. Wie schwierig die theologischen Streitfragen sind, zeigen die Bekenntnisse des Augsburger Reichstags [1530], insbesondere die Rechtfertigungslehre des [NN].
[1.3] M. wollte guten Gewissens dem gemeinen Nutzen dienen und keine neuen Lehren erfinden. Einer Belehrung ist er zugänglich.
[2.1] M. bekennt sich zu Cruciger. Einem Widerruf müßte aber eine Disputation unter Gelehrten vorausgehen, wobei sich M. gern ereifert.
[2.2] Oder C. soll den gerichtlichen Instanzenweg beschreiten. M. ist bereit, sich dem Urteil der Kirche zu stellen, und nennt als Richter: alle Professoren der Universität [Wittenberg], Kf. [Johann Friedrich] von Sachsen, Lgf. [Philipp von Hessen] und die übrigen [evangelischen] Fürsten, ferner [Nikolaus] von Amsdorf, Urbanus Rhegius, [Johannes] Aepinus, [Hermann] Bonnus, die Nürnberger und Straßburger Prediger.
[2.3] M. würde sich C.s Angriffen gern entziehen. Man vermutet, daß sie im Grunde M.s Eintreten für die Philosophie gelten.