M. an einen Hauptmann [NN]. Dt. - [Wittenberg oder Jena, 1535]

[0] M. antwortet auf eine Anfrage, die vom [theologischen] Sachverstand N.s zeugt.

[1] Über die Kirche.

[1.1] Sie ist da, wo Gottes Wort ist, auch unter dem Papsttum, mit wechselnder Reinheit in ihrer Geschichte.

[1.2] Den Vorwurf des Schismas weist M. zurück (u. a. Bischöfe als Verfolger und Mörder).

[1.3] Der Kelchentzug ist einer der vielen Mißbräuche. Die kirchliche Tradition ist nach Gottes Wort zu beurteilen.

[1.4] Zusammenfassung.

[2] Über die Verbindlichkeit des Laienkelchs.

[2.1] M. wiederholt, was er der von N. genannten Person [NN] schon einmal mitgeteilt hat [1341a]. Die Glaubensartikel zu wissen ist nötig.

[2.2] Die Einsetzung der beiden Gestalten ist als Zeremonie dispensierbar. M. hat in diesem Jahr geraten [⇨ 1904.2], daß eine Frau [NN] in Delitzsch auf den Kelch verzichten soll, damit sie bei Mann und Kindern bleiben darf, was der höhere Wert ist.

[2.3] Man soll den status confessionis nicht provozieren.

[3] M. ist zu weiterer Diskussion bereit.

Fundort:
CR 2, 883-886 Nr. 1282. ‒ MBW.T 6.
Datierung:
Jahr aus § 2.2. Laut 1904.2 vom 20. 5. 1537 liegt M.s Ratschlag für die Frau zwei Jahre zurück. Den in § 1.2 gegen die Bischöfe erhobenen Vorwurf, Mörder von Christen zu sein, hatte CR mit dem Brief Luthers an Eb. Albrecht von Mainz vom 31. 7. 1535 (⇨ 1700.2) in Verbindung gebracht, worin jener Albrecht wegen der Hinrichtung des Hans von Schönitz angreift. 1683a ist deshalb bereits von CR ins Jahr 1535 eingeordnet worden.

Normdaten
Personen:

Albrecht von Brandenburg, Eb. von Mainz: http://d-nb.info/gnd/118647733

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485