M. an Mgf. [Kurprinz] Joachim [II.] von Brandenburg. - [Wittenberg], 23. April [1532]
[1] Über den Empfang des Abendmahls rät M. wie schon auf dem Reichstag in Augsburg [1043 u.ö.]: Der Kelchentzug ist gegen die Einsetzung, doch ist das Volk bei Zwang entschuldigt.
[2] Da J. keinen Einfluß auf die Spender nehmen kann, soll er das Sakrament kraft christlicher Freiheit guten Gewissens unter einer Gestalt empfangen und sich in Gottesfurcht und Vertrauen geistlich üben.
[3] Ebenso riet M. auch anderen. In Augsburg sollte darüber hinaus der Kelchentzug gebilligt werden [⇨ 1035 u.ö.]. M. ist bereit, diese durch [Johannes] Carion eingeholte Antwort nach Wunsch auszuführen [1248]. Das Übrige [Adiaphora] kann J. ohne Sünde dulden. M. bittet ihn, die Friedensbestrebungen [⇨ 1225f] zur Zeit des [Regensburger] Reichstags zu unterstützen.
Fundort:
CR 2, 575-577 Nr. 1041 mit 2, 1038.
‒ MBW.T 5.
Datierung:
Jahr wie Luthers Brief WAB 6, 302-304 Nr. 1931 mit 13, 207, der aber im Gegensatz zu M. vom Abendmahlsempfang sub una entschieden abriet und Enthaltung empfahl.