Martin Luther, M. [und Justus Jonas]: Gutachten [für Kf. Johann von Sachsen]. Dt. - [Torgau, 4./5. August 1531]

[1] Kein Abweichen von der Lehre der [CA]. Die Frage ist, ob bei den Zeremonien und der Jurisdiktion der Bischöfe ein Entgegenkommen möglich ist. Beides wird von manchen [Protestanten] abgelehnt.

[2] Nachgeben bei Adiaphora,

[3] insbesondere Fastenzeit, Feiertage, Messe,

[4] jedoch ohne Kanon,

[5] Privatmessen und

[6] Entzug des Laienkelchs.

[7] Beichte ohne Zwang befürwortet.

[8] Die Jurisdiktion der Bischöfe ist anzuerkennen, sofern sie die evangelische Lehre zulassen.

[9] Die Ehegerichtsbarkeit ist ihnen gern zu überlassen.

[10] Bei der Restitution der Klöster soll man großzügig sein, wenngleich der Kf. zur Deckung seiner Unkosten zu Recht sich einige angeeignet hat [⇨ 1149].

Fundort:
WAB 6, 108-116 mit 13, 196. ‒ MBW.T 5.
Datierung:
Datum: Das Autograph (§ 1 von M., der Rest von Luther geschrieben) liegt in einem Weimarer Faszikel, der Schriftstücke aus den Jahren 1529 bis 1539 enthält. Datiert ist dieses Gutachten in einigen Abschriften vertrauenerweckender Provenienz: Die Bugenhagen-Handschrift (K. Graebert: ZKG 26, 1905, 150-158) bringt es mit dem auf 14. 9. 1531 angesetzten Speyrer Reichstag in Verbindung. Veit Dietrich (G. Berbig, Spalatiniana, 1908, 104-110) datiert August 1531 als Vorbereitung zu den Friedensverhandlungen in Schmalkalden (vgl. Pol. Corr. Straßburg 2, 60-62 Nr. 71), ähnlich zwei Wolfenbütteler Handschriften (vgl. Enders 9, 183f Nr. 2001 Hs. 2 und 3), wo auch noch Jonas als Verfasser genannt ist. Eine weitere (Enders l.c. Hs. 4) datiert auf 14. März 1532. Es besteht kein Anlaß, das mehrfach bezeugte Datum des August 1531 anzuzweifeln. Auf den 3. August waren Luther, M. und Jonas wegen Luthers Streit mit der Stadt Zwickau nach Torgau bestellt (E. Fabian: Mitteilungen des Altertumsvereins für Zwickau 8, 1905, 120; WAB 6, 161). Luther predigte dort am 3. und 4. August und war am Sonntag dem 6. noch nicht nach Wittenberg zurückgekehrt (WA 34/2, 53ff und 75ff mit 595). Die Verhandlungen mit den Zwickauern dauerten schwerlich so lange. Vielmehr wurde die Gelegenheit zur Vorbereitung des ausgeschriebenen Reichstags (⇨ 1194) genutzt. Das Datum des 14. 3. 1532 könnte darauf hinweisen, daß dieses Gutachten, nachdem der Reichstag nicht zustandekam, zur Vorbereitung der am 1. 4. 1532 begonnenen Schweinfurter Friedensverhandlungen (⇨ 1225) diente.

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