Martin Luther, Justus Jonas und M.: Gutachten [für Kf. Johann von Sachsen]. Dt. - [Wittenberg, 16. Februar] 1531

[1] Zu Bucers Brief an Lgf. [Philipp] von Hessen vom 5. Februar 1531 [Lenz 1, 27-30/31] ist zu sagen, daß zunächst auf L.s Brief [vom 22. 1.: WAB 6, 24-26 Nr. 1776] die Antwort [vom 9. 2.: WAB 6, 29-33] abgewartet werden muß. Wenn die [Zwinglianer] die Gegenwart Christi nicht nur bei der Seele, sondern auch bei dem Zeichen Brot und Wein bekennen, was Bucer in dem genannten Brief tut, so ist eine Konkordie möglich.

[2] Bucers Ausführungen darüber, was die Gottlosen empfangen, sind dunkel. Diese Frage kann zunächst unerörtert bleiben. Eine Konkordie muß aber fundiert sein.

Fundort:
WAB 6, 39-41 Nr. 1783 mit 13, 192. ‒ MBW.T 5.
Datierung:
Datum: Vermutlich gleichzeitig mit Luthers Brief an den Kf. vom 16. 2. 1531 (WAB 6, 37-39 Nr. 1782) oder möglicherweise kurz danach.

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