M. an Joachim Camerarius in Nürnberg. - [Wittenberg], 15. Februar [1531]

[1] Am Tag nach [1120] erhielt M. einen weiteren Brief des C. über das Widerstandsrecht. M. mißbilligt, daß Luthers Gutachten [1091] unvollständig [nur § 1] von [der kursächsischen Regierung] verbreitet wurde, offenbar um die Städte dem [Schmalkaldischen] Bund geneigt zu machen, was M. letztes Jahr verhindern konnte. Jetzt werden M. und Luther nicht mehr über das Bündnis konsultiert.

[2] M. erläutert das von [Gregor Brück] Luther abgerungene Zugeständnis, daß eine vom Kaiser verlangte Restitution nicht gehindert wird, Kf. [Johann] aber sich gegen seine Feinde wehren dürfe.

[3] C.s Briefe trösten M.

Fundort:
CR 2, 471 Nr. 957 mit 2, 1038; WAB 6, 36; MSA 8, Nr. 241; Cod. I, 404. ‒ MBW.T 5.
Datierung:
Jahr aus den zitierten Parallelen.

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