M. und andere: Gutachten für Kf. [Johann] von Sachsen. Dt. - [Wittenberg, Januar/Februar 1531]

Über die Anwendung der Todesstrafe gegen Wiedertäufer.

[1] Durch das Mandat des Kf. [vom 17. 1. 1528] ist die Rechtslage klar. Es sollte aber erneuert und verschärft werden.

[2] Differenzierte Beurteilung der Personen.

[3] Todesstrafe gegen Anführer

[4] wegen Verstoß gegen das Versammlungsverbot,

[5] Aufruhr und

[6] Ablehnung des Predigtamtes als Blasphemie und Zerstörung der kirchlichen Ordnung, welche die Obrigkeit zu schützen hat.

[7] Die Analogie Donatisten.

[8] Todesstrafe auch gegen beharrliche Anhänger.

[9] Öffentliche Buße der Bekehrbaren. Ausweisung der Beharrlichen, sofern sie nicht aufrührerisch lehren.

[10] Gegen den Einwand der Nutzlosigkeit der Todesstrafe.

[11] Die Pflicht der Obrigkeit zum Einschreiten.

[12] Zustimmung Luthers zur Todesstrafe.

Fundort:
CR 4, 737-740 Nr. 2425. ‒ MBW.T 5.
Datierung:
Datum: Vor 1197, aber — wie G. Seebaß (Blätter für württembergische Kirchengeschichte 70, 1970, 77 Anm. 141; WAB 14, XXIXf) gegen P. Wappler (→WAB 6, 222f Nr. 1882) gezeigt hat — nicht durch den konkreten Fall Hausbreitenbach veranlaßt, sondern durch die auf dem Bundestag in Schmalkalden am 22. 12. 1530 beschlossene Grundsatzdebatte über die Täufer.
Nachtrag:
Datum: Seebaß: Blätter ... = G. Seebaß, Die Reformation und ihre Außenseiter (1997), 316 Anm. 141.

Normdaten
Personen:

Johann von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/100503225

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485