[M. und andere]: Gutachten für Kf. Johann von Sachsen. - Augsburg, 17. September 1530

[1] Ob die strittigen Lehrstücke zusammengestellt werden sollen [⇨ 1076].

[1.1] Die Gefahr der Mißdeutung und

[1.2] des Ärgernisses

[1.3] kann abgewehrt werden durch Nennung der in der CA unerwähnten Streitpunkte Primat des Papstes, Fegfeuer, Ablässe und eine Klausel wie in [1076];

[1.4] Ärgernis entsteht nicht, da ein von den Fürsten ausgehandelter äußerer Frieden die verbale Bekämpfung nicht ausschließt.

[1.5] Die strittigen Lehrstücke werden aufgezählt

[1.6] und können begründet werden ähnlich wie beim Marburger Religionsgespräch [825].

[1.7] Doch wird die Gegenpartei nicht darauf eingehen.

[2.1] Ob die bischöfliche Jurisdiktion zugestanden werden kann, wenn die Bischöfe anderswo die [evangelische] Lehre verfolgen.

[2.2] Dieser Kompromiß wird daran scheitern, daß die Bischöfe keine evangelischen Prediger ordinieren werden.

[2.3] In Ehesachen und weltlichem Gehorsam der Geistlichen kann man nachgeben. Das Eherecht kann der Kaiser in die Zuständigkeit eines weltlichen Fürsten legen.

[2.4] Auch der eigentlich kirchliche Bann ist eine weltliche Sache.

[2.5] Durch solche Zugeständnisse könnte der Vorwurf des Schismas [⇨ 1070] entkräftet werden.

Fundort:
CR 2, 373-376 Nr. 903; Schirrmacher, Briefe und Acten (1876), 299-302 [H 2193] (deutsche Übersetzung). ‒ MBW.T 4.

Normdaten
Personen:

Johann von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/100503225

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485