M.: Gutachten für Aegidius von Plackery, Kanzler [des Bf. Eberhard] von Lüttich, [in Augsburg]. - [Augsburg, 3./4. September 1530]

[1] Unter generellem Hinweis auf die ausgetauschten Schriftstücke erläutert M. von den im Ausschuß offen gebliebenen Streitpunkten [1061 die Nummern 12-14 bzw. 11-13]: Wer das Abendmahl nur unter einer Gestalt empfangen kann, ist entschuldigt; dies als grundsätzlich erlaubt zu bezeichnen, würde jedoch den Kelchentzug billigen, was unmöglich ist. Die Bereitschaft der [Lutheraner] zur Spendung unter einer Gestalt beschränkt sich auf diejenigen, denen ihr Gewissen den Empfang des Kelches verbietet.

[2] Über die historische (Papst Siricius erwähnt), kirchenrechtliche und praktische Beurteilung des Zölibats.

[3] Über die Messe, die Problematik des Kanons, die Ablehnung der Meßapplikationen.

[4] Da die [Lutheraner] keine Irrlehre vertreten, ihre Friedensbedingungen [Förstemann 2, 256-263 Nr. 153] aber nicht angenommen werden, wird Vertagung bis zum Konzil beantragt.

Fundort:
CR 2, 345-347 Nr. 888 mit 3, 1276; Förstemann 2, 380-383 Nr. 176; Schirrmacher, Briefe und Acten (1876), 249-251 [H 2193]. ‒ MBW.T 4.
Datierung:
Datum: Es handelt sich nicht um den in 1065.3 gewünschten Kompromiß, sondern um die in 1063.1 erwähnten Erläuterungen der unverglichenen Artikel [1061]. Vgl. H. Virck: ZKG 9 (1888), 317 Anm. 2 [H 2342].

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