M. an Johannes Schradin in Reutlingen. - Augsburg, 29. Juli [1530]

[1] Unter Bezugnahme auf einen wenig früheren Brief und auf seine Schrift [Christianis an liceat litigare in iudicio. Hagenau 1529, ⇨ 740.4], antwortet M. auf Sch.s Einwände gegen seine Ansicht über das Recht eines Christen zu prozessieren, wobei er die Möglichkeit einer anderen Auffassung anerkennt.

[2] Kartenspiel und Herstellung von Spielkarten (wonach Luther oft gefragt wurde) ist ebenfalls nicht verboten. Anekdote von einem Eremiten.

[3] Die Bilderstürmer schaden der evangelischen Sache.

[4] Grüße an Matthäus [Alber] und [Martin] Reiser, die schreiben sollen.

Fundort:
CR 4, 1011-1013 Nr. 811b; MSA 7/2, 238-240 Nr. 195. ‒ MBW.T 4.

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