M.: Gutachten [für NN]. - [Undatierbar]

Über das Kanonische Recht.

[1] M. erkennt drei Teile:

[1.1] Die Bräuche der Kirche.

[1.2] Lehrstreitigkeiten, Kirchenverfassung und Eherecht.

[1.3] Das Vermögensrecht, übereinstimmend mit dem römischen Recht.

[2.1] M.s Kritik.

[2.2] Teil 1 und 3 als weltliche Ordnung annehmbar.

[2.3] Die in Teil 2 behandelten Privilegien der Geistlichen sind angemessen.

Fundort:
Abschriften: Nürnberg StB, Strob. Ms. 34. f. 41r-42r; Wolfenbüttel HAB, Cod. Guelf. 64.4 Extrav., f. 308v-309v.

Normdaten
Personen:

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Orte: