Über das Wormser Religionsgespräch ab September 1557.
[1] Präsident war der Bf. von Naumburg, Julius Pflug. Die päpstlichen Kolloquenten waren Bf. Michael [Helding] von Merseburg, Weihbischof [Johannes] Delphius von Straßburg, [Petrus] Canisius, [Friedrich] Staphylus und zwei Löwener Theologen [Jodocus Tiletanus und Balduin Rithovius]. Die CA verantworten sollten M. aus Wittenberg, Erhard Schnepf aus Jena, Johannes Brenz aus Stuttgart, Jakob Runge aus Greifswald, Georg Karg aus Ansbach und Johannes Pistorius aus Nidda. Notar dieser Partei war Paul Eber.
[2] Erstes Thema war die Rechtsnorm in der Kirche [⇨ 8352.1]. Der Tradition wurde das Schriftprinzip entgegengehalten. Die Kirchenväter werden angenommen, sind aber kritisch zu lesen, und es gibt unechte Schriften.
[3] Dann verlangten die Päpstlichen die Verurteilung der Zwinglianer, Osianders und des [Matthias Flacius] Illyricus. [M.] wollte dies bei den einzelnen Artikeln besprechen. Doch die Jenenser sonderten sich ab und versuchten ihre Verurteilung der Zwinglianer, Osianders, der sogenannten Adiaphoristen und der These von der Heilsnotwendigkeit der guten Werke [Majorismus] öffentlich zu verlesen.
[4] Als dies die [evangelischen] Assessoren [Gf. Ludwig von Everstein-Naugard und Balthasar von Gültlingen] ablehnten, übergaben die Jenenser sie den Päpstlichen und reisten ab. Diese wollten daraufhin nicht mehr verhandeln, obwohl Kg. Ferdinand dies befahl. Da legten die [verbliebenen Evangelischen] eine Protestation vor [8441] und zogen ebenfalls ab.