[M.]: Denkschrift. - Worms, [15./16. September 1557]

[1] Über die Erbsünde. Die evangelischen Teilnehmer am Religionsgespräch haben um die Behandlung der einzelnen Artikel der Lehre gebeten. Im Gegensatz zu den [Katholiken] betrachten sie die böse Begierde als Sünde. Sie distanzieren sich von den Pelagianern, den Wiedertäufern, den Lehren des Trienter Konzils und dem Schriftstück der Gegenpartei [Förner S. 38].

[2] Über den freien Willen. Dies ist der zweite Artikel des überreichten Verzeichnisses von [Michael Helding, ⇨ 8345.2]. Hinweis auf die CA, wo ausgeführt wird, daß sich der freie Wille auf die äußeren Handlungen des Menschen bezieht, während der Wille die inneren Vorgänge nicht ohne Mitwirkung des heiligen Geistes steuern kann.

Fundort:
CR 9, 337-340 Nr. 6377.
Datierung:
Datum: Dieser in nur einer Abschrift überlieferte Text bezieht sich nach eigener Aussage auf ein Wormser Religionsgespräch. Das Jahr 1557 ist durch die Erwähnung der am 14. September von den Katholiken übergebenen Artikel in § 2 sichergestellt. § 1 nimmt gegen die am 15. September von Michael Helding vorgetragene Erbsündenlehre des Tridentinum Stellung, worauf auch die von Georg Karg am 16. vorgetragene Denkschrift eingeht (8352). 8350 ist nicht zu den offiziellen Akten gegeben worden. Es handelt sich um den Beginn einer Antwort auf die am 14. September eingereichten Artikel, die nach dem zweiten Artikel abgebrochen wurde, weil das Religionsgespräch einen anderen Verlauf nahm (⇨ 8358ff). Die Stellungnahme zum ersten Artikel ging in die offizielle Antwort des 16. ein. 8350 ist also nach der Sitzung des 15., möglicherweise noch an diesem Tag, und vor der Sitzung des 16., die erst um 2 Uhr nachmittags begann, entstanden.

Normdaten