M. an Paul Eber [in Wittenberg]. - [Wittenberg, Ende Juli/Anfang August 1557]

M. möchte, daß E. für morgen eine Quaestio und Responsio zu dem Thema verfaßt, ob die politische Obrigkeit einen Prediger maßregeln soll, der öffentlich die These verteidigt, höchste Kunst der Christen sei es, das Gesetz nicht zu kennen. Die Responsio soll E. selbst vortragen, denn M. schreibt gerade eine Rede, und Petrus [Vincentius] hat gestern zu viel getrunken.

Fundort:
Eigenhändig: Nürnberg StB, Ms. Autogr. 27.
Datierung:
Datum: Am 4. 7. 1557 schreibt M. erstmals in Briefen an Johannes Gigas und Laurentius Moller über die anstößige These des Anton Otto (⇨ 8264.2; ⇨ 8265.2). Laut E. Koch stammt die These von einem Freund Ottos, Lucas Bornmann: Herbergen der Christenheit 13 (1981/82), 71 mit 88 Anm. 58f. Es ist anzunehmen, daß M., der diese These immer wieder verurteilte (8306.4; 8425.5; 8494.2; vgl. auch Scripta publica 3, Bl. 106a), rasch in einer Lehrveranstaltung darauf einging, bevor er am 14. August zum Wormser Religionsgespräch aus Wittenberg abreiste. Die von E. geforderten Schriftstücke sind nicht erhalten. Reden schrieb M. in dieser Zeit für die medizinische Doktorpromotion des Paul Luther am 29. 7. (⇨ 8288.5) und zur Magisterpromotion der philosophischen Fakultät am 5. 8. (CR 12, 264-271 Nr. 164; Koehn Nr. 209). Petrus Vincentius wurde am 26. 4. 1557 Professor der Wittenberger philosophischen Fakultät; vgl. Liber Decanorum 40-42.

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