M.: Gutachten [für Kf. August von Sachsen]. Dt. - Wittenberg, 1. Juni 1557

Über das Schreiben des [Hz. Christoph von] Württemberg [vom 5. 5. 1557, ⇨ 8232].

[0] Am Ort des Religionsgesprächs, das der Regensburger Abschied vorsieht [⇨ 8195], werden sich die [evangelischen] Räte und Theologen über ein gemeinsames Vorgehen einigen müssen. Ein vorheriges Treffen ist nicht ratsam. Gründe:

[1] Es besteht die Gefahr einer Spaltung unter den Anhängern der CA. Wandlung, Ubiquität und Anbetung des Brotes werden besser zu anderer Zeit erörtert.

[2] Für ein Schreiben des [Kf. August] von Sachsen an seine Stände ist die Zeit zu knapp, und neben vielen Problemen ist der Streit um die Anbetung des Brotes im Gange.

[3] Eine geheime Beratung der Fürsten müßte sorgfältig vorbereitet sein.

[4] Über alle Themen ist eine rasche Einigung möglich außer über den Abendmahlsstreit, der vor dem Gespräch gewiß nicht beigelegt werden kann.

[5] Über Kirchenrecht, Konsistorien und Ehesachen gibt es keinen Streit. M. und Johannes Brenz treten für eine gleichartige Regelung ein. M. verweist auf die Ordnung in [Kursachsen, ⇨ 3342; ⇨ 7718.1].

[6] Dieses Gutachten darf an die Fürsten geschickt werden.

Fundort:
Abschrift: Amberg SA, Sulzbacher Religionsakten Nr. 246, f. 1r-2r.
Datierung:
Die Überlieferung in Amberg, wo auch das Begleitschreiben 8241 in Abschrift vorhanden ist, beweist, daß gemäß § 6 dieses Gutachten an Pfgf. Wolfgang von Zweibrücken geschickt wurde.

Normdaten
Personen:

August von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/119458446

Brenz, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118515128

Christoph von Württemberg: http://d-nb.info/gnd/100089003

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Wolfgang von Zweibrücken: http://d-nb.info/gnd/101953399