Über das Schreiben des [Hz. Christoph von] Württemberg [vom 5.5.1557, ⇨ 8232].
[0] Am Ort des Religionsgesprächs, das der Regensburger Abschied vorsieht [⇨ 8195], werden sich die [evangelischen] Räte und Theologen über ein gemeinsames Vorgehen einigen müssen. Ein vorheriges Treffen ist nicht ratsam. Gründe:
[1] Es besteht die Gefahr einer Spaltung unter den Anhängern der CA. Wandlung, Ubiquität und Anbetung des Brotes werden besser zu anderer Zeit erörtert.
[2] Für ein Schreiben des [Kf. August] von Sachsen an seine Stände ist die Zeit zu knapp, und neben vielen Problemen ist der Streit um die Anbetung des Brotes im Gange.
[3] Eine geheime Beratung der Fürsten müßte sorgfältig vorbereitet sein.
[4] Über alle Themen ist eine rasche Einigung möglich außer über den Abendmahlsstreit, der vor dem Gespräch gewiß nicht beigelegt werden kann.
[5] Über Kirchenrecht, Konsistorien und Ehesachen gibt es keinen Streit. M. und Johannes Brenz treten für eine gleichartige Regelung ein. M. verweist auf die Ordnung in [Kursachsen, ⇨ 3342; ⇨ 7718.1].
[6] Dieses Gutachten darf an die Fürsten geschickt werden.