Johannes Wigand an die Professoren der Universität Wittenberg. - Magdeburg, 18. November 1556

[1] Nach der Aufhebung der Belagerung Magdeburgs erließen die Geistlichen eine Kirchenzuchtordnung [Sehling 2, 450-453 Nr. 93 mit S. 446f]. Sie wurde von einigen als unerträgliches Joch bekämpft, und der Mühlenvogt [NN] ließ sie in einer Kirche durch seinen Büttel [NN] abreißen, worauf er von seinem Pfarrer Johannes Rex exkommuniziert wurde.

[2] Er blieb aber nicht nur unbußfertig, sondern ersetzte Rex durch einen ihm willfährigen Pfarrer.

[3] Dieser den Adressaten bekannte Andreas Opius aus Wittenberg behauptete, Johannes Forster habe, als er vor einigen Monaten Magdeburg besuchte, bei einem Gastmahl im Hause des Offizials [NN] den im Dienste des Domkapitels stehenden Mühlenvogt im Namen der Universität Wittenberg absolviert.

[4] Daß Forster mit dem Gebannten freundschaftlich verkehrte und die Einladung des Offizials annahm, erregte schon damals Anstoß.

[5] Doch die jetzt bekannt gewordene Absolution des Unbußfertigen kann nicht mehr schweigend hingenommen werden. W. verurteilt die Mißachtung der Schlüsselgewalt des Ortspfarrers. Die Magdeburger haben es schon mehrfach abgelehnt, Entscheidungen des Wittenberger Konsistoriums zu verändern. W. fragt [als Superintendent] im Namen der ganzen Gemeinde, ob die Behauptung des Mühlenvogts zutrifft.

Fundort:
Abschrift: Wolfenbüttel HAB, Cod. Guelf. 64.9 Extrav., f. 29r-31v. Adresse, Ort, Datum und Unterschrift von Johannes Wigand. 29r links oben von dritter Hand: Literae autographae Io. Wigandi ad Academiam Witebergensem, quibus de Io. Forstero Theologo Wittebergensi acerbe conqueritur, quod Muhlenvoigtium N., Canonicorum Magdeb. officialem a Ministerio Magd. sacris interdictum, absolvere ausus fuerit. Dat. Magd. d. 18. 9br. 1556.

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