M. an Jakob Runge [in Wittenberg]: Gutachten [für Hz. Philipp von Pommern]. - [Wittenberg, vor 26. Oktober 1555]

[Andreas] Osiander weicht nicht nur in der Terminologie, sondern in der Sache von der wahren Lehre ab. Aber auch eine Verwirrung stiftende Terminologie ist nicht zu dulden. Wenn [Petrus] Artopoeus und andere Osiandristen unbelehrbar sind, müssen sie abgesetzt werden, denn die Glaubensgewißheit darf nicht verdunkelt werden.

Fundort:
CR 7, 782f Nr. 4889.
Datierung:
Datum: Von Pezel, der (bisher) einzigen Überlieferung, und demnach von CR unter 1551 eingeordnet. Zwar bekannte sich der Stettiner Pfarrer Peter Becker seit September 1551 zu Osianders Lehre, und im Januar 1552 befaßte sich die Greifswalder Synode mit ihm, aber M.s Stellungnahme ist von solcher Klarheit und Entschiedenheit, daß sie eher in die spätere Phase des osiandrischen Streits zu gehören scheint, als M. nachweislich um eine Stellungnahme zu Artopoeus durch Runge gefragt wurde und durch diesen am 26. 10. 1555 ein solches Gutachten an Hz. Philipp von Pommern schickte (⇨ 7613.2). Diese Datierung wurde schon vertreten von J. H. Balthasar, Andere Sammlung einiger zur Pommerischen Kirchen-Historie gehörigen Schriften (Greifswald 1725), 395 [H 1049]; O. Vogt: Baltische Studien 42 (1892), 5f [H 2424]; G. Kawerau: RE 10 (1901), 596.33.

Normdaten