Justus Menius an M. [in Wittenberg].
- Halle, 4. März 1555
[1] Vor seiner Abreise aus Halle erhielt Men. von [Sebastian Boetius] eine diesem vor zwei Jahren von Melchior [Kling] übersandte, mit Randbemerkungen [Georg] Maiors versehene [ungedruckte] Schrift, worin dessen Satz von der Heilsnotwendigkeit guter Werke mit der Behauptung verteidigt wird, im Jüngsten Gericht urteile Christus nach den Werken.
[2] Nun kann Men. den Maior nicht mehr in Schutz nehmen.
[3] Bisher war Men. überzeugt, Maior lehre, neuer Gehorsam sei eine notwendige Folge der Wiedergeburt und durch Sünden gegen das Gewissen verfielen die Bekehrten dem Gericht.
[4] Er kann nicht verstehen, wie Maior zu jener Ungeheuerlichkeit kommt, und wird ihn hinfort bekämpfen. Dies ergänzend zu seinem letzten Brief.
Fundort:
M.Flacius, De voce et re fidei (1563), 206f; vgl. R.Keller, Der Schlüssel zur Schrift (1984), 115; [J.G. Brückner:] Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaates im Herzogthum Gotha, Teil I, Stück 4 (1755), S.91 Anm.h [H1252a].
‒ MBW.T 24.