Justus Menius an M. [in Wittenberg]. - Halle, 4. März 1555

[1] Vor seiner Abreise aus Halle erhielt Men. von [Sebastian Boetius] eine diesem vor zwei Jahren von Melchior [Kling] übersandte, mit Randbemerkungen [Georg] Maiors versehene [ungedruckte] Schrift, worin dessen Satz von der Heilsnotwendigkeit guter Werke mit der Behauptung verteidigt wird, im Jüngsten Gericht urteile Christus nach den Werken.

[2] Nun kann Men. den Maior nicht mehr in Schutz nehmen.

[3] Bisher war Men. überzeugt, Maior lehre, neuer Gehorsam sei eine notwendige Folge der Wiedergeburt und durch Sünden gegen das Gewissen verfielen die Bekehrten dem Gericht.

[4] Er kann nicht verstehen, wie Maior zu jener Ungeheuerlichkeit kommt, und wird ihn hinfort bekämpfen. Dies ergänzend zu seinem letzten Brief.

Fundort:
M. Flacius, De voce et re fidei (1563), 206f; vgl. R. Keller, Der Schlüssel zur Schrift (1984), 115; [J. G. Brückner:] Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaates im Herzogthum Gotha, Teil I, Stück 4 (1755), S. 91 Anm. h [H 1252a]. ‒ MBW.T 24.

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