Johannes Forster, Georg Maior, Johannes Bugenhagen und M.: Gutachten an den Kanzler [Hieronymus Kiesewetter in Dresden]. Dt. - [Wittenberg], 20. Januar 1555

[0] Gebet für die Visitation. 12 Artikel sollen Gegenstand der Visitation sein:

[1] Die Lehre.

[1.1] Es herrscht Einmütigkeit.

[1.2] Doch sollen CA und die 1551 unterschriebene Confessio Saxonica [⇨ 6080] erneut verbindlich gemacht werden.

[1.3] Prüfung der Geistlichen und des Volkes.

[2] Zeremonien. Über Taufe und Abendmahl herrscht kein Streit, nur über Adiaphora wie Chorrock, Meßgewand, Lichter, Elevation, Altäre usw. Eine Vereinheitlichung ist wegen der zu erwartenden Unruhe nicht zu empfehlen. Auf dem bevorstehenden Reichstag soll man nur seine Treue zur CA bekunden. Ohne Erlaubnis der Superintendenten und Konsistorien sollen die Geistlichen nichts ändern.

[3] Sitten der Priester. Sittenlose Geistliche sind abzusetzen.

[4] Prüfung des Volkes.

[4.1] Die Jugend soll den Katechismus aufsagen.

[4.2] Leute, die einige Jahre dem Abendmahl ferngeblieben sind, sollen verwarnt und bei Ungehorsam dem Konsistorium angezeigt werden.

[5] Erkundung öffentlicher Sünden. Ehebruch und Unzucht sollen in Zukunft härter bestraft werden.

[6 und 7] Zulagen zum Einkommen der Pfarreien und Gebäude. Der Landesherr wird um Bauholz für neue Gebäude in den Dörfern gebeten.

[8] Gemeine Kästen und Spitäler. Rechnungsprüfung soll erfolgen.

[9] Die entfremdeten Pfarrgüter sind zurückzuerstatten.

[10] Die Versorgung arbeitsunfähiger Geistlicher soll aus Klostergütern erfolgen.

[11] Die Schulen sind besser als in anderen deutschen Ländern. Die Visitatoren sollen auf die Eintracht von Geistlichen und Schulmeistern achten.

[12] Kf. [August von Sachsen] möge die Finanzierung und Durchführung der Visitation sicherstellen. Einige Konsistoriale, aus jedem Amt der Superintendent, ein Adliger und ein erfahrener Pfarrer sowie ein Protokollant bilden die Visitationskommission. (Synoden der Superintendenten).

Fundort:
Ausfertigung: Dresden HSA, Loc. 10599 Instruktion zur Visitation 1539-1555, f. 115r-121v und 136v. Vgl. H 2427a und E. Sehling, Kirchengesetzgebung (1899), 118f [H 2852a]. ‒ MBW.T 24 (erstmals publiziert).

Normdaten
Personen:

August von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/119458446

Bugenhagen, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118517287

Forster, Johannes: http://d-nb.info/gnd/11895623X

Kiesewetter, Hieronymus: http://d-nb.info/gnd/1141096986

Maior, Georg: http://d-nb.info/gnd/116689781

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485