[Georg Sabinus] an M. [in Wittenberg].
- [Königsberg, 1. Januar 1555]
[1] Auf M.s offensichtlich mit Geringschätzung behandelte Empfehlung [7326] erhielt S. endlich Antwort von Hz. [Albrecht von Preußen, am 27.12.1554: clm 10367, Nr. 81]. Dieser hatte nach S.s Rückkehr eine Unterredung vermieden und reagierte erst auf S.s Zuschrift [vom 18.12.1554: Töppen (wie 7326), 225]. Vom Kanzler [Johann von Kreitzen] erfuhr S., der Hz. habe gesagt, seine derzeitigen Professoren seien viel besser als die entlassenen, wozu er sicher auch S. zählt. S. räumt also seinen Platz.
[2] S. hat den Vorwurf schon vielmals widerlegt, er habe dem Rektor [Andreas Aurifaber] den Gehorsam aufgesagt aus Trotz gegen das herzogliche Mandat über die Entlassung des [Johannes] Hoppe. Vielmehr hat er es getan, weil der Rektor das Mandat selbst erwirkt hatte und sich danach unter Meineid unwissend stellte.
[3] Auch die Vorwürfe, S. habe sofort seine Vorlesungen eingestellt und alle ehrenhaften Versöhnungsbedingungen zurückgewiesen, treffen nicht zu. Er will nicht länger streiten und wird im Frühjahr [Königsberg] verlassen. Die ihm geschuldeten 550 Taler hofft er später durch Vermittlung [des Kf. Joachim II. von Brandenburg] zu erhalten.
Fundort:
Eigenhändig, Schluß fehlt: München SB, clm 10367, Nr. 78.
‒ MBW.T 24 (erstmals publiziert).
Datierung:
Datum aus dem gleichzeitigen Brief an Caspar Peucer: clm 10367, Nr. 79.