Über eine Antwort des Kf. und des Lgf. [Philipp von Hessen] an Kg. [Ferdinand] bezüglich der [sog. Packschen Händel].
[1] Da der Kf. dem Gf. [Hoyer von Mansfeld] sagte, er werde dem Lgf. die Schreiben des Kg.s mitteilen, soll der Kf. [in der geplanten Antwort an den Kg.] eingangs seine Verhandlungen mit dem Lgf. darlegen, danach beider Bereitschaft zum Landfrieden bekunden.
[2] Beide sollen sich über die grundlosen Verdächtigungen der Gegner beklagen. Sie hätten sich im Reich gehorsam verhalten und nie mit fremden Nationen konspiriert.
[3] Ihre Sorge und Truppenwerbungen wurden veranlaßt durch das [von Otto von Pack erfundene Breslauer] Bündnis.
[4] Dazu haben sie keine Ursache gegeben, auch in geistlichen Sachen stets an den Kaiser und ein Konzil appelliert.
[5] Das widerrechtlich, namentlich entgegen dem Speyrer Abschied [⇨ 490.4] geschlossene [Breslauer] Bündnis war der Anlaß ihrer Verteidigungsmaßnahmen.
[6] Der Kg. möge sich bei jenen für den Frieden in der ganzen deutschen Nation einsetzen,
[6.1] weil er Statthalter des Kaisers ist,
[6.2] weil die Bundesfürsten den Speyrer Abschied verletzen,
[6.3] weil sich der Kg. in Speyer gegenüber dem Kf. freundlich erzeigt hat,
[6.4] Einschub von fremder Hand: Hier ist zu erinnern an die Versprechen des Kaisers.
[6.5] weil sonst die Türkengefahr überhand nimmt,
[6.6] weil die innere Ordnung zerstört würde,
[6.7] weil nach Bekanntwerden des Vertragstextes viele andere Stände und Städte des Reichs zu Kf. und Lgf. stehen werden.
[7] Wenn der Lgf. eine solche Antwort ablehnt, soll der Kf. allein antworten.
[8] Der Kg. darf nicht offen der Mitgliedschaft im Bund beschuldigt werden, solange man den Vertragstext nicht kennt.