Martin Luther und M.: Gutachten [für Kf. Johann von Sachsen in Weimar]. Dt. - [Weimar, 30. April/1. Mai] 1528

671

[Über die weitere Politik angesichts des von Otto von Pack erfundenen Breslauer Bündnisses].

[1] L. und M. billigen:

[1.1] die Unterlassung eines Angriffs,

[1.2] die Unterrichtung des Kaisers,

[1.3] die Verhandlungen mit den Gegnern, doch ohne Forderung nach Ersatz der Rüstungskosten,

[1.4] die Stärkung der Wehrfähigkeit.

[2] L. und M. raten:

[2.1] keine Truppen zu sammeln,

[2.2] durch neutrale Fürsten zu verhandeln,

[2.3] auf dem Reichstag Anzeige zu erstatten,

[2.4] die Antwort dem Verhalten der Gegner anzupassen.

673
Fundort:
WAB 4, 433-435 mit 13, 101. ‒ MBW.T 3.
Datierung:
Datum: Betrifft Bestimmungen des am 30. 4. 1528 entworfenen, am 2. Mai ratifizierten Zweiten Weimarer Vertrags (ARG 1, 1903/04, 184-191). Vgl. Dülfer (⇨ 671), 165.

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