Martin Luther und M.: Gutachten [für Kf. Johann von Sachsen in Weimar]. Dt. - [Weimar, 28./29. April 1528]

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Über die Berechtigung eines Präventivkrieges gegen das [von Otto von Pack erfundenen Breslauer] Bündnis.

[1] Das Amt der Vff. ist das Gebet.

[2] Doch Kf. [Johann] hat sie zugezogen. Ein Angriff ohne vorherige Verhandlung ist gegen Gottes Gebot

[3] und gegen weltliches Recht.

[4] Auch Mord darf nicht durch einen Angriff verhindert werden.

[5] Ihr Gewissen warnt sie, wie [Thomas] Müntzer und [Heinrich] Pfeiffer zu werden.

[6] Sie raten zu Verhandlungen. Nach deren Scheitern ist Widerstand erlaubt.

[7] Nicht unbedingt Ersatz der Rüstungskosten verlangen.

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Fundort:
WAB 4, 430-433 mit 13, 101. ‒ MBW.T 3.
Datierung:
Datum: L. und M. trafen am 28. 4. 1528 in Weimar ein und reisten am 2. Mai wieder ab (ARG 25, 1928, 6f). Für die Verhandlungen des 29. 4. zwischen Kf. Johann und Lgf. Philipp war dieses Grundsatzpapier bestimmt und deshalb möglicherweise schon unterwegs verfaßt. Keine Unterschriften; eigenhändig von Luther, von M. mitvertreten laut Dorsalvermerk. Vgl. K. Dülfer, Die Packschen Händel (1958), 103f und 164.

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