M. an Georg Cracow [in Wittenberg]. - [Torgau], 12. Oktober [1552]

Der Pfarrer von Weimar [Johannes Grau] fragte an, ob man die Witwe seines Stiefsohns heiraten dürfe. Die Juristen ließen es vor acht Jahren zu. Luther war dagegen. C. soll die Kollegen [im Konsistorium, Laurentius Lindemann und Johannes Schneidewein (Georg Maior war abwesend, ⇨ 7717; ⇨ 6568; ⇨ 6585; ⇨ 6608)] befragen. M. antwortete mit Hinweis auf die Meinungen der Juristen und Luthers. Gruß an die Kollegen.

Fundort:
CR 9, 944 Nr. 6841 (Z. 3f: privigni mortui uxorem; a. E.: Salutem opto collegis). ‒ MBW.T 22.
Datierung:
Jahr: Von CR unter 1559 eingeordnet, offenbar weil bei Pezel, Consilia 1 (1600), 647 [H *705], ein Text aus dem Jahr 1560 folgt. Doch Pezel beachtet an dieser Stelle die Chronologie überhaupt nicht, ebensowenig Peucer in Lib. II (1570), 364f. Das Autograph ist in Dresden HSA, Loc. 8573 Allerlei Schreiben von und an Dr. George Crackauen 1559-1574, Bd. 3, f. 74r-v, erhalten. Es ist als letztes Stück der Briefe M.s an C. eingebunden. Doch gibt es auch hier keine richtige Chronologie. In der Adresse ist C. als Kollege M.s bezeichnet, was er durch seinen Eintritt in die philosophische Fakultät am 30. 9. 1549 (Köstlin 1891, S. 25) wurde, nicht aber als Doktor, welchen Grad er im August 1554 erwarb (Scripta publica 2, Bl. K4). Der Gruß an die Kollegen deutet darauf hin, daß es sich nicht um ein innerhalb Wittenbergs verschicktes Billet handelt, sondern daß M. nicht in Wittenberg war. Dies war 1552 der Fall. 6600a gehört offensichtlich zu den zahlreichen zwischen Torgau und Wittenberg gewechselten Briefen. Vom 12. Oktober gibt es noch einen Brief M.s nach Wittenberg (6601). Die erwähnte Stellungnahme Luthers und der Juristen vor acht Jahren ließ sich nicht ermitteln. Je nach Zählweise wäre dies 1544 oder 1545 gewesen. 1544 hatte Luther Streit mit den Juristen um die heimlichen Verlöbnisse (⇨ 3428). Wohl deshalb konnte sich M. so genau an das Jahr erinnern.

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